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Ltd. & Co. KG


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 05.11.2002 entschieden, dass beispielsweise englische Limited Companies (Ltd.) in der gesamten EU voll rechtsfähig sind, auch wenn im Herkunftsland keine Geschäfte getätigt werden. Mit Urteil vom 13.03.2003 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) diesen Vorgaben unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen.

Damit ist der Weg frei für die vorteilhafte Ltd. & Co. KG. Dabei handelt es sich um eine
deutsche Kommanditgesellschaft, an der eine englische Limited Company als Komplementär
beteiligt ist. Bei Kleinunternehmen als Einmann-Ltd. & Co. KG ist der Alleingesellschafter
der Limited Company auch einziger Kommanditist.

Hinweis: Wir erbringen keine Rechts- und/oder Steuerberatung.

 

Die Vorteile der Ltd. & Co. KG

Volle Haftungsbegrenzung
Bei einer GmbH & Co. KG übernimmt die GmbH die Haftungsbegrenzungsfunktion, bei der
Ltd. & Co. KG wird diese Aufgabe durch die Limited Company übernommen.

Geringer Kapitalbedarf
Im Gegensatz zur GmbH oder GmbH & Co. KG ist das Kapital frei wählbar. Es muss kein
Stammkapital in Höhe von mindestens € 25.000 in bar vorgehalten werden. Das erforderliche
Kapital bringt der Unternehmer als Kommanditeinlage ein.

Einfache Handhabung
Für Gründung oder Kauf der Ltd. & Co. KG ist kein Besuch in England erforderlich, alles
kann bequem in Deutschland erledigt werden.

Mit einer GmbH muss man oft zum Notar, um Änderungen zu beurkunden oder zum
Handelsregister anzumelden. Das kostet viel Geld und Zeit. Änderungen bei der Limited
Company können ohne Notar kostengünstig und einfach per Post erfolgen.

Einfach erfüllbare Berichtspflichten und geringere Folgekosten der Limited Company
Für die Bilanzierung gibt es Erleichterungen für die Komplementär-Limited, die einen großen Kostenvorteil gegenüber der GmbH & Co. KG oder der UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG bringen. Im Vergleich zu einer Komplementär-GmbH sind die jährlichen Folgekosten der Limited Company minimal (ca. € 200). Deutsche IHK-Kosten sind oft höher.

Steuerliche Verlustverrechnung
Wie bei jeder Personengesellschaft können Verluste aus der Anlaufphase jährlich mit anderen
positiven Einkünften des Gesellschafters verrechnet werden, was zu Steuererstattungen führen
kann. Bei der GmbH geht dies nicht.

Unser Angebot

Assetfinance bietet die Gesellschaftsanteile einer im Handelregister eingetragenen
Ltd. & Co. KG sowie einer im Register eingetragenen Limited Company als Vorratsgesellschaft
zu folgenden Konditionen an:

Kaufpreis:

€ 2.000
Im Kaufpreis sind die bereits gezahlten Gründungskosten, d.h. die Notar- und Gerichtskosten für die Errichtung und Eintragung der Gesellschaften im Register (Deutschland und England) enthalten.

Des Weiteren sind die Kosten für die Bereitstellung eines juristischen Sitzes (Registered Office) und Verwalters (Company Secretary) für das erste Geschäftsjahr gezahlt.

Folgekosten:

€ 250 pro Jahr
Registered Office und Vergütung des Company Secretary, der die englischen Berichtspflichten verantwortet.

Alle für den Kauf relevanten Dokumente sowie die Produktbeschreibung bieten wir Ihnen als
Download an. Ihre
Ltd. & Co. KG können Sie selbstverständlich auch online bestellen.

Einsatzbereiche

Die vielen Vorteile machen die Ltd. & Co. KG insbesondere interessant für

• die Umwandlung von bestehenden Einzelunternehmungen, Gesellschaften bürgerlichen
Rechts, KGs, OHGs und

• Existenzgründungen mit geringem Kapitalbedarf.

Auch andere Einsatzzwecke wie z. B. Käufe von Immobilien sind selbstverständlich möglich.

 

 

 



 




Hinweis:
Wir erbringen keine Rechts- und/oder
Steuerberatung!


... noch Fragen:
Tel.: 0211 / 55029-780